General participation and payment terms.
1. Scope of application
The following general terms and conditions of participation apply to all contracts between Sprachschule Unter der Eiche, Jiahua Gao, training room, Schweinfurterstr. 28, 97076 Würzburg — hereinafter referred to as UdE — and the participant — hereinafter referred to as the participant — regarding the educational and further training programmes offered, as well as accommodation rented by UdE, including student residences and host families. The female form is considered equal to the male form in this document; the male form has been used solely for reasons of simplicity and better readability.
2. General information
Any person may participate in UdE’s educational programmes. If admission requirements are prescribed for a desired qualification, meeting these requirements is a prerequisite for participation. The same applies if funding under SGB III is to be claimed. There is no entitlement to participation. Rooms are rented only in connection with an educational programme booked with UdE.
3. Regulations on holidays, public holidays, and number of participants.
3.1 Lessons cancelled due to public holidays will be made up at the end of the course. For planning reasons, make-up lessons must be requested in writing by no later than 2:30 p.m. on the previous day.
3.2 At the participants’ request, we also conduct courses even if the minimum number of 6 participants is not reached: the number of lessons will be reduced by 25% for 3–5 participants and by 50% for only one or two participants. As compensation, another group course may be attended. In exceptional cases, the maximum number of participants may be exceeded; participants are free to attend another course at the same level.
3.3 Suspension of the language course (holiday) – The participant has the option to apply for a suspension of the course within the respectively booked course for a maximum period of 2 course weeks per 12 weeks. If the application is submitted on time and approved, the booked course will be suspended for the requested period, and the course end date will be postponed accordingly to a later date calculated based on the requested period. The deadlines for submitting the application are as follows, depending on the course:
a. Intensive courses: a maximum of two course weeks (Monday–Friday) per course quarter (12 course weeks); the application must be submitted by Thursday, 4:00 p.m. at the latest before the start of the “holiday.”
b. Evening courses: the application must be submitted by 4:00 p.m. on the course day at the latest.
c. One-to-one lessons, closed small groups, and corporate training: appointments may be cancelled free of charge by 2:00 p.m. on the previous day at the latest. Appointments on Mondays must be cancelled by Saturday at 2:00 p.m. at the latest.
4. Registration and conclusion of contract.
4.1 The registration form of Sprachschule Unter der Eiche must be completed for every educational programme and every rental of accommodation. By registering, the participant accepts the General Terms and Conditions of Participation and Payment.
4.2 The contract between the participant and UdE is concluded when the registration has been confirmed by UdE in writing by letter, fax, or email.
5. Payment terms
5.1 The fees for the contractually agreed services are due after receipt of the invoice and must be paid no later than two weeks before the course begins. All bank charges are borne by the participant. If registration takes place less than two weeks before the course begins, the full fee is due immediately upon receipt of the invoice.
5.2 For courses lasting more than three months, payment by instalments may be agreed. Accommodation may be paid in monthly instalments. All instalments must be settled no later than the end of the course or rental period.
5.3 The fees and their due dates are independent of services provided by third parties.
5.4 In the event of late payment, an administrative fee of €2.50 will be charged for each reminder. The course participant is free to provide evidence that UdE has incurred no damage or only a lower amount of damage.
5.5 In justified individual cases, exceptions may be made; to be effective, they must be made in writing.
5.6 The invoice amount may be paid in cash, by EC card, bank transfer, or credit card (Visa, MasterCard). Bank transfers should be made to the following account only after the invoice has been issued:
Bank: Sparkasse Mainfranken Wuerzburg
Bank address: Hofstr. 7, 97070 Würzburg
Recipient: Sprachschule Unter der Eiche
IBAN: DE40 7905 0000 0049 5677 79
BIC: BYLADEM1SWU
6. Withdrawal and termination by the participant.
6.1 Der Teilnehmer kann bis drei Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Für die Fristwahrung ist der Posteingang bei der UdE entscheidend. Die Rücktrittserklärung bzw. die Kündigung muss bei dem Schulungsraum UdE, in Schweinfurterstr. 28, 97076, Würzburg in Textform eingegangen sein. Die Anmeldegebühr werden nicht erstattet.
6.2 Wurde ein Einladungsschreiben von Seiten der UdE für die deutsche Botschaft erstellt, so gilt: Falls das Visum nicht ausgestellt wird, wird die Rücküberweisung der Zahlung abzüglich entstandener Kosten wie z.B. für Porto (z.B. DHL), der Bankspesen und einer Verwaltungsgebühr von € 150 durch die UdE garantiert. Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der UdE kein oder ein geringerer Schaden als die genannten Gebühren entstanden ist. Die Ablehnung ist durch einen amtlichen Bescheid und durch die Vorlage des Originaleinladungsschreibens zu dokumentieren. Eine Kündigung des Sprachkurses nach Erhalt des Visums ist nur bei Vorlage eines Dokuments der deutschen Botschaft möglich, das den Verzicht auf die Einreise in Deutschland belegt. Sollte die Einreise bereits erfolgt sein, so ist eine Kündigung des Sprachkurses nicht mehr möglich.
6.3 Ausschlaggebend für die Rücktritts- bzw. Kündigungsfristen der Kurse sowie der Unterkunft, falls gebucht, ist das Datum des Kursbeginns. Bei Kündigung des Kurses wird automatisch auch die Unterkunft storniert. Bei Rücktritt von weniger als 3 Wochen vor Kursbeginn werden nur ein Teil der Kursbeiträge erstattet:
a. >14 Tage vor Kursbeginn: 80% der Kursbeiträge werden erstattet.
b. >7 Tage vor Kursbeginn: 65% der Kursbeiträge werden erstattet.
c. weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursbeiträge werden erstattet.
d. Nach Kursbeginn ist eine Kündigung des Kurses und der damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
e. Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der UdE kein oder ein geringerer Schaden als die genannten Gebühren entstanden ist.
6.4 Bei allen Fristen ist der Posteingang bei der UdE entscheidend.
6.5 Sollten durch Fördermaßnahmen oder sonstige gesetzliche Vorschriften andere Kündigungsfristen gelten, haben diese Vorrang.
6.6 Unberührt von den o.g. Mahn- und Rücktrittsgebühren bleibt die Möglichkeit des Kursteilnehmers, den Nachweis zu führen, dass der UdE kein Schaden oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
7. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kursteilnehmers werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung und des TMG verarbeitet und geschützt. Informationen zur Art und Nutzung der erhobenen personenbezogenen Daten sowie zu Widerrufsmöglichkeiten sind den Hinweisen zum Datenschutz, die jeder Kursteilnehmer erhält, zu entnehmen.
8. Pflichten und Leistungen der UdE
8.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sowie für die Höhe der Kursgebühren und des Mietzinses sind die Beschreibungen und Preise der deutschen und englischen Broschüre maßgebend. Weitere Übersetzungen dienen nur der Orientierung.
8.2 Die UdE verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungszieles notwendig sind, vermittelt werden; evtl. bestehende Richtlinien bzw. Prüfungsordnungen werden hierbei zugrunde gelegt.
8.3 Alle Sprachkurse der Ud
E dienen der beruflichen, schulischen oder akademischen Weiterbildung und können auch als Vorbereitung auf ein anerkanntes Sprachdiplom belegt werden.
8.4 Der Unterricht wird im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangsangebotes erteilt. Die UdE behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert werden.
8.5 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Bildungsmaßnahme notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben.
8.6 Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
8.7. Schulbescheinigungen und Bestätigungen werden nur ausgestellt soweit alle Rechnungen bzw. Raten beglichen sind.
8.8. Mit der Anmeldebestätigung garantieren wir eine Niveaudifferenzierung des Unterrichts nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen wie folgt: A1, A2, B1, B2, C1, C2. Der Teilnehmer muss mit der Buchung AoL über sein Sprachniveau in Kenntnis gesetzt haben.
9. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
9.1 die für die Feststellung zur Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
9.2 die am Unterrichts- bzw. Wohnort geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Mitarbeiter der AoL im Rahmen der Hausordnung zu folgen,
9.3 die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Erreichen des Lehrgangsziels zu erwerben,
9.4 regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtseinheiten und an Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen,
9.5 Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechtes bzw. der gültigen Ausbildungsordnung zu beachten,
9.6 Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren sowie
9.7 die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der AoL bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus Ziffer 9.1 bis 9.7 geltend zu machen.
10. Ausschluss und Kündigung durch die UdE
10.1 Die UdE behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Ziffer 9 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, nach vorheriger Abmahnung, ganz oder teilweise vom Lehrgang auszuschließen.
10.2 Der UdE steht weiterhin ein Kündigungsrecht zu, wenn der Teilnehmer mit der Entrichtung der geschuldeten Lehrgangsgebühren bzw. dem Mietzins in Verzug ist und trotz Mahnung nicht bezahlt. Gleiches gilt, wenn eine Fehlzeitenquote nach Vorgabe der Ausländerbehörden (visumspflichtige Kursteilnehmer) überschritten wird, der gemeinsame Unterricht wiederholt gestört wird oder das Lehrgangsziel nachweislich nicht erreicht werden kann. In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Gebühren bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.
11. Sonstiges
11.1 Eine Haftung der UdE für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss bzw. der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, ist ausgeschlossen. Schadensersatz im Falle der Lehrgangsabsage, der Lehrgangsverschiebung oder eines Lehrgangsabbruchs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der UdE oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der UdE bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag der UdE nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
11.2 Soweit der UdE die Versicherungspflicht obliegt, sind die Teilnehmer über die für die UdE zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bzw. die zuständige Unfallkasse der Länder unter der Voraussetzung unfallversichert, dass sie eine Krankenversicherung nachweisen können. Unfallversichert sind dann alle Dienst- und Wegeunfälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme.
12. Ausschlussfristr
Rücktritt und Kündigung sind ausgeschlossen, wenn seit der Entstehung des Rücktritts- bzw. Kündigungsgrundes mehr als sechs Wochen vergangen sind.
13. Nebenabreden / Salvatorische Klausel
13.1 Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zuihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.
13.3 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.4. Weiterhin gelten die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die Hausordnung und Schulordnung sowie die ausgehändigten Verhaltensregeln und Informationsbroschüren sofern sie Verhaltensregeln enthalten.
13.5. Für Hybrid-Kurse (Online-Unterricht in Kombination mit Präsenz-Unterricht) haben die vorliegenden AGB in Kombination mit den weiteren Bedingungen für Online-Kurse Geltung, wobei im Falle der Divergenz die vorliegenden AGB Vorrang haben.
Stand 20.12.2023