Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma Sprachschule Unter der Eiche, Jiahua Gao, Schulungsraum, Schweinfurterstr. 28, 97076, Würzburg – im Folgenden UdE genannt – und dem Teilnehmer – im Folgenden Teilnehmer genannt – über die angebotenen Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie von der UdE vermieteten Unterkünfte (Wohnheime und Gastfamilien). Die weibliche Form ist der männlichen Form in diesem Dokument gleichgestellt, lediglich aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt.
2. Allgemeines
An den Bildungsmaßnahmen der UdE kann jede Person teilnehmen. Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach SGB III in Anspruch genommen werden soll. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Zimmer werden nur im Zusammenhang mit einer bei der UdE gebuchten Bildungsmaßnahme vermietet.
3. Regelungen zu Urlaub, Feiertagen, Teilnehmerzahl
3.1 Der an gesetzlichen Feiertagen ausgefallene Unterricht wird am Ende des Kurses nachgeholt. Aus Planungsgründen muss das Nachholen des Unterrichts schriftlich bis spätestens 14:30 Uhr am Vortag beantragt werden.
3.2 Auf Wunsch der Teilnehmer führen wir die Kurse auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 durch: Kürzung des Unterrichts um 25% bei 3-5 und um 50% bei nur ein oder zwei Teilnehmern. Zum Ausgleich kann ein anderer Gruppenkurs belegt werden. In Ausnahmefällen kann die Höchstteilnehmerzahl überschritten werden, den Teilnehmenden steht es frei, einen anderen Kurs der gleichen Niveaustufe zu belegen.
3.3 Aussetzung des Sprachkurses (Urlaub) - Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, innerhalb des jeweils gebuchten Kurses eine Aussetzung des Kurses für einen Zeitraum von maximal 2 Kurswochen pro 12 Wochen zu beantragen. Bei rechtzeitiger Beantragung und Genehmigung setzt der gebuchte Kurs für den beantragten Zeitraum aus, das Kursende verschiebt sich entsprechend des beantragten Zeitraumes auf einen entsprechend berechneten späteren Termin. Die Fristen für die Beantragung sind je nach Kurs wie folgt:
a. Intensivkurse: je Kursquartal (12 Kurswochen) maximal zwei Kurswochen (Montag - Freitag); Beantragung spätestens bis Donnerstag, 16:00 Uhr, vor „Urlaubsbeginn“.
b. Abendkurse: Beantragung bis spätestens 16:00 am Kurstag.
c. Einzelunterricht, geschlossene Kleingruppen, Firmentraining: Eine kostenlose Terminabsage ist bis spätestens 14:00 Uhr am Vortag möglich. Termine am Montag müssen bis spätestens Samstag um 14:00 Uhr abgesagt werden.
4. Anmeldung und Vertragsschluss
4.1 Für jede Bildungsmaßnahme und jede Anmietung einer Unterkunft ist das Anmeldeformular der Sprachschule Unter der Eiche auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
4.2 Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der UdE kommt zustande, wenn die Anmeldung von der UdE schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail bestätigt wurde.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Gebühren für die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach Erhalt der Rechnung bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn fällig. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei einer Anmeldung von weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist die gesamte Gebühr unmittelbar bei Erhalt der Rechnung fällig.
5.2 Für Kurse mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Unterkunft kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Alle Raten müssen spätestens zum Ende des Kurses bzw. des Mietverhältnisses beglichen sein.
5.3 Die Gebühren und ihre Fälligkeiten sind unabhängig von Leistungen Dritter.
5.4 Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von € 2,50 je Mahnung erhoben. Dem Kursteilnehmer steht es frei, den Nachweis zu führen, dass der UdE kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erfolgen, die für ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.
5.6 Der Rechnungsbetrag kann bar, per EC-Karte, Banküberweisung oder per Kreditkarte (Visa, Master) beglichen werden. Überweisungen auf folgendes Konto (immer erst nach Rechnungsstellung):
Bank: Sparkasse Mainfranken Wuerzburg
Bankadresse: Hofstr. 7, 97070, Wuerzburg
Empfänger: Sprachschule Unter der Eiche
IBAN: DE40 7905 0000 0049 5677 79
BIC: BYLADEM1SWU
6. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
6.1 Der Teilnehmer kann bis drei Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Für die Fristwahrung ist der Posteingang bei der UdE entscheidend. Die Rücktrittserklärung bzw. die Kündigung muss bei dem Schulungsraum UdE, in Schweinfurterstr. 28, 97076, Würzburg in Textform eingegangen sein. Die Anmeldegebühr werden nicht erstattet.
6.2 Wurde ein Einladungsschreiben von Seiten der UdE für die deutsche Botschaft erstellt, so gilt: Falls das Visum nicht ausgestellt wird, wird die Rücküberweisung der Zahlung abzüglich entstandener Kosten wie z.B. für Porto (z.B. DHL), der Bankspesen und einer Verwaltungsgebühr von € 150 durch die UdE garantiert. Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der UdE kein oder ein geringerer Schaden als die genannten Gebühren entstanden ist. Die Ablehnung ist durch einen amtlichen Bescheid und durch die Vorlage des Originaleinladungsschreibens zu dokumentieren. Eine Kündigung des Sprachkurses nach Erhalt des Visums ist nur bei Vorlage eines Dokuments der deutschen Botschaft möglich, das den Verzicht auf die Einreise in Deutschland belegt. Sollte die Einreise bereits erfolgt sein, so ist eine Kündigung des Sprachkurses nicht mehr möglich.
6.3 Ausschlaggebend für die Rücktritts- bzw. Kündigungsfristen der Kurse sowie der Unterkunft, falls gebucht, ist das Datum des Kursbeginns. Bei Kündigung des Kurses wird automatisch auch die Unterkunft storniert. Bei Rücktritt von weniger als 3 Wochen vor Kursbeginn werden nur ein Teil der Kursbeiträge erstattet:
a. >14 Tage vor Kursbeginn: 80% der Kursbeiträge werden erstattet.
b. >7 Tage vor Kursbeginn: 65% der Kursbeiträge werden erstattet.
c. weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursbeiträge werden erstattet.
d. Nach Kursbeginn ist eine Kündigung des Kurses und der damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
e. Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der UdE kein oder ein geringerer Schaden als die genannten Gebühren entstanden ist.
6.4 Bei allen Fristen ist der Posteingang bei der UdE entscheidend.
6.5 Sollten durch Fördermaßnahmen oder sonstige gesetzliche Vorschriften andere Kündigungsfristen gelten, haben diese Vorrang.
6.6 Unberührt von den o.g. Mahn- und Rücktrittsgebühren bleibt die Möglichkeit des Kursteilnehmers, den Nachweis zu führen, dass der UdE kein Schaden oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
7. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kursteilnehmers werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung und des TMG verarbeitet und geschützt. Informationen zur Art und Nutzung der erhobenen personenbezogenen Daten sowie zu Widerrufsmöglichkeiten sind den Hinweisen zum Datenschutz, die jeder Kursteilnehmer erhält, zu entnehmen.
8. Pflichten und Leistungen der UdE
8.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sowie für die Höhe der Kursgebühren und des Mietzinses sind die Beschreibungen und Preise der deutschen und englischen Broschüre maßgebend. Weitere Übersetzungen dienen nur der Orientierung.
8.2 Die UdE verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungszieles notwendig sind, vermittelt werden; evtl. bestehende Richtlinien bzw. Prüfungsordnungen werden hierbei zugrunde gelegt.
8.3 Alle Sprachkurse der Ud
E dienen der beruflichen, schulischen oder akademischen Weiterbildung und können auch als Vorbereitung auf ein anerkanntes Sprachdiplom belegt werden.
8.4 Der Unterricht wird im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangsangebotes erteilt. Die UdE behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert werden.
8.5 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Bildungsmaßnahme notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben.
8.6 Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
8.7. Schulbescheinigungen und Bestätigungen werden nur ausgestellt soweit alle Rechnungen bzw. Raten beglichen sind.
8.8. Mit der Anmeldebestätigung garantieren wir eine Niveaudifferenzierung des Unterrichts nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen wie folgt: A1, A2, B1, B2, C1, C2. Der Teilnehmer muss mit der Buchung AoL über sein Sprachniveau in Kenntnis gesetzt haben.
9. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
9.1 die für die Feststellung zur Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
9.2 die am Unterrichts- bzw. Wohnort geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Mitarbeiter der AoL im Rahmen der Hausordnung zu folgen,
9.3 die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Erreichen des Lehrgangsziels zu erwerben,
9.4 regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtseinheiten und an Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen,
9.5 Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechtes bzw. der gültigen Ausbildungsordnung zu beachten,
9.6 Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren sowie
9.7 die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der AoL bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus Ziffer 9.1 bis 9.7 geltend zu machen.
10. Ausschluss und Kündigung durch die UdE
10.1 Die UdE behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Ziffer 9 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, nach vorheriger Abmahnung, ganz oder teilweise vom Lehrgang auszuschließen.
10.2 Der UdE steht weiterhin ein Kündigungsrecht zu, wenn der Teilnehmer mit der Entrichtung der geschuldeten Lehrgangsgebühren bzw. dem Mietzins in Verzug ist und trotz Mahnung nicht bezahlt. Gleiches gilt, wenn eine Fehlzeitenquote nach Vorgabe der Ausländerbehörden (visumspflichtige Kursteilnehmer) überschritten wird, der gemeinsame Unterricht wiederholt gestört wird oder das Lehrgangsziel nachweislich nicht erreicht werden kann. In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Gebühren bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.
11. Sonstiges
11.1 Eine Haftung der UdE für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss bzw. der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, ist ausgeschlossen. Schadensersatz im Falle der Lehrgangsabsage, der Lehrgangsverschiebung oder eines Lehrgangsabbruchs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der UdE oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der UdE bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag der UdE nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
11.2 Soweit der UdE die Versicherungspflicht obliegt, sind die Teilnehmer über die für die UdE zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bzw. die zuständige Unfallkasse der Länder unter der Voraussetzung unfallversichert, dass sie eine Krankenversicherung nachweisen können. Unfallversichert sind dann alle Dienst- und Wegeunfälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme.
12. Ausschlussfrist
Rücktritt und Kündigung sind ausgeschlossen, wenn seit der Entstehung des Rücktritts- bzw. Kündigungsgrundes mehr als sechs Wochen vergangen sind.
13. Nebenabreden / Salvatorische Klausel
13.1 Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zuihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.
13.3 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.4. Weiterhin gelten die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die Hausordnung und Schulordnung sowie die ausgehändigten Verhaltensregeln und Informationsbroschüren sofern sie Verhaltensregeln enthalten.
13.5. Für Hybrid-Kurse (Online-Unterricht in Kombination mit Präsenz-Unterricht) haben die vorliegenden AGB in Kombination mit den weiteren Bedingungen für Online-Kurse Geltung, wobei im Falle der Divergenz die vorliegenden AGB Vorrang haben.
Stand 20.12.2023